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MediKlar

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen zur Barrierefreiheit dieses Angebots gemäß § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit § 19 BFSGV.

Die HCW Orange Media GmbH ist bestrebt, ihre Website und die MediKlar-Plattform im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den darin in Bezug genommenen technischen Anforderungen (EN 301 549, die auf die Web Content Accessibility Guidelines abbildet) barrierefrei zugänglich zu machen.

Betroffenes Angebot

Diese Erklärung gilt für die öffentliche Website unter www.mediklar.info, das mehrsprachige Patientenportal (Modulansicht per QR-Code/Link) sowie den Praxis-Verwaltungsbereich von MediKlar.

Angewandter Standard

Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2, Konformitätsstufe AA, sowie die Norm EN 301 549, die der gesetzlichen Anforderung des BFSG zugrunde liegt.

Stand der Konformität

MediKlar ist mit den genannten Anforderungen vollständig konform — die Anforderungen der WCAG 2.2 AA und der EN 301 549 werden erfüllt.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14. Juni 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung mittels einer Kombination aus automatisierten Tests, manuellen Prüfungen (Tastaturbedienung, Screenreader, Reflow) und einer Quelltext-Analyse. Letzte Überprüfung: 14. Juni 2026. Die nächste Überprüfung ist spätestens für Juni 2027 vorgesehen.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer barrierefreien Form, die Ihnen aktuell nicht zugänglich ist? Bitte wenden Sie sich an uns:

E-Mail: kontakt@mediklar.info

Allgemeine Anliegen können Sie auch über unsere Kontaktseite an uns richten.

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldung aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend bearbeiten, können Sie sich an die für die Marktüberwachung nach dem BFSG zuständige Behörde wenden (§ 28 BFSG). Die konkrete Zuständigkeit für Dienstleistungen richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen; gern nennen wir Ihnen auf Anfrage die zuständige Stelle.