§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) regeln die Nutzung der SaaS-Plattform „MediKlar” (nachfolgend „Plattform”) zwischen der
HCW Orange Media GmbHIn den Lüchten 40a
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Deutschland
Amtsgericht Bielefeld, HRB 45574
USt-ID: DE366178511
Geschäftsführer: Heiko Wilke, Dr. Cornelia Wilke
(nachfolgend „Anbieter”) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde”).
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren (MVZ), Zahnarztpraxen, Kliniken sowie vergleichbare Einrichtungen im deutschen, österreichischen und schweizerischen Rechtsraum. Der Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Mit Registrierung versichert der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
(3) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für sämtliche Leistungen des Anbieters im Rahmen der Plattform. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde gehen diesen AGB im Einzelfall vor.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bedeuten:
(1) Plattform: Die unter der Domain mediklar.info und zugehörigen Subdomains betriebene Software-as-a-Service-Lösung einschließlich aller Komponenten (API, Portal, Admin-Oberfläche, Backoffice, CDN-Auslieferung).
(2) Portal: Der dem Kunden zugewiesene, passwortgeschützte Verwaltungsbereich zur Konfiguration, Modulauswahl, Link-Erzeugung und Abonnementverwaltung.
(3) Modul: Eine vom Anbieter kuratierte, verständlich aufbereitete Informationseinheit (HTML-Slide-Deck, generiert aus MDX) zu einem medizinischen Thema, die der Plattform zur Auslieferung an Patienten bereitgestellt wird.
(4) Praxis: Die durch den Kunden repräsentierte medizinische Einrichtung, für die die Plattform genutzt wird.
(5) Patient: Natürliche Person, der der Kunde über die Plattform ein Modul per QR-Code oder Link zugänglich macht. Patienten sind keine Vertragspartner des Anbieters.
(6) Abonnement: Das zwischen Anbieter und Kunde geschlossene, entgeltliche Dauerschuldverhältnis über die Nutzung der Plattform nach Maßgabe des gewählten Leistungspakets (MediKlar).
(7) Nutzungsrecht: Das dem Kunden eingeräumte, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform und der Module während der Vertragslaufzeit.
(8) Trial: Der kostenlose Testzeitraum von 30 Kalendertagen gemäß § 6.
(9) Abrechnungszeitraum: Der jeweils laufende Monat, für den das Abonnement entgeltpflichtig in Rechnung gestellt wird.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform MediKlar als Software-as-a-Service (SaaS) über das öffentliche Internet zur Verfügung. Die Plattform dient der Bereitstellung verständlicher, mehrsprachiger Patienteninformationen in Form digitaler Module, die der Kunde im Rahmen seiner Praxistätigkeit zur Ergänzung des ärztlichen Aufklärungsgesprächs einsetzen kann.
(2) Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Leistungspaket (MediKlar-Plan) nebst etwaig gebuchten Zusatzoptionen, wie er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters beschrieben ist.
(3) Die Plattform umfasst insbesondere:
- den Zugang zu einer kuratierten Bibliothek von Patienteninformationsmodulen,
- die Erzeugung praxisweit geteilter, nicht patientenindividueller QR-Codes und Links zur Weitergabe an Patienten,
- die Darstellung der Module mit Praxisname und individueller Farbgebung,
- die Auslieferung der Inhalte im Browser des Patienten ohne Erhebung personenbezogener Patientendaten.
(4) Die Plattform wird ausschließlich über das Internet bereitgestellt. Eine Installation auf den Systemen des Kunden findet nicht statt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung oder Aufrechterhaltung der für den Zugriff erforderlichen Telekommunikationsanbindung beim Kunden.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Leistungsumfang, einzelne Funktionen oder die technische Infrastruktur der Plattform weiterzuentwickeln und zu ändern, sofern hierdurch die Kernfunktionalität — die Bereitstellung und Auslieferung von Patienteninformationsmodulen — unberührt bleibt. Wesentliche Änderungen zuungunsten des Kunden werden dem Kunden rechtzeitig in Textform angekündigt.
§ 4 Medizinischer Haftungsausschluss / Abgrenzung zum ärztlichen Aufklärungsgespräch
(1) Die Plattform MediKlar ist ein rein informierendes Werkzeug zur Unterstützung der Patientenkommunikation. Sie ist ausdrücklich kein Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR), des deutschen Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) oder vergleichbarer nationaler Rechtsvorschriften im DACH-Raum. Die Plattform erstellt keine Diagnose, gibt keine individuellen Therapieempfehlungen und trifft keine medizinischen Entscheidungen.
(2) Die Module der Plattform dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Vorbereitung von Patienten auf das ärztliche Gespräch und die Behandlung. Sie ersetzen nicht das gesetzlich vorgeschriebene, persönliche ärztliche Aufklärungsgespräch nach § 630e BGB, Art. 6 ff. des österreichischen ÄrzteG bzw. Art. 10 des schweizerischen MedBG oder entsprechender berufsrechtlicher Vorschriften.
(3) Die Verantwortung für die medizinische Aufklärung, Diagnose, Behandlung und sämtliche damit zusammenhängenden Entscheidungen liegt ausschließlich beim behandelnden Arzt bzw. bei der für die Behandlung verantwortlichen medizinischen Einrichtung des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Module durch Patienten stets im Rahmen und zusätzlich zum persönlichen ärztlichen Aufklärungsgespräch erfolgt.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für medizinische Folgen, die aus der Nutzung der Module, ihrer Auswahl, ihres Einsatzes im Behandlungskontext oder der Interpretation ihrer Inhalte durch den Kunden oder durch Patienten entstehen. § 15 bleibt im Übrigen unberührt.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Patienten in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass die über MediKlar bereitgestellten Informationen eine Ergänzung, jedoch keinen Ersatz für das ärztliche Aufklärungsgespräch darstellen.
(6) Die inhaltliche Aufbereitung der Module erfolgt nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Modulerstellung. Der Anbieter ist jedoch nicht verpflichtet, Inhalte in Echtzeit an fortschreitende medizinische Erkenntnisse anzupassen. Der Kunde prüft vor dem Einsatz eines Moduls in eigener Verantwortung dessen inhaltliche Angemessenheit für den konkreten Behandlungskontext.
§ 5 Zustandekommen des Vertrages und Registrierung
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Der Kunde gibt sein verbindliches Angebot durch Abschluss des Registrierungs- und Buchungsprozesses im Portal ab. Im Rahmen der Registrierung hat der Kunde vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Praxisname, Fachrichtung, Land und E-Mail-Adresse zu machen; freiwillige Angaben, insbesondere zum Ansprechpartner, müssen ebenfalls wahrheitsgemäß sein. Die für die Rechnungsstellung erforderlichen Angaben — offizieller Name bzw. Firmenname, Rechnungsanschrift, Land sowie USt-IdNr. (sofern vorhanden) — und die Zahlungsdaten sind erst beim Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements anzugeben.
(3) Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Registrierung bzw. durch die Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter zustande. Die automatische Zugangsbestätigung per E-Mail stellt bereits die Annahme des Angebots dar, sofern sie die Bestätigung der Tarifwahl, des Abrechnungszyklus und der Zahlungsmodalitäten enthält.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten — mit Ausnahme ausdrücklich autorisierter Mitarbeiter der Praxis — nicht zugänglich zu machen. Ein Verdacht des Missbrauchs ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(5) Änderungen der im Portal hinterlegten Daten, insbesondere hinsichtlich Firmierung, Anschrift, Rechnungsstellung und Zahlungsmitteln, hat der Kunde unverzüglich im Portal zu aktualisieren oder dem Anbieter in Textform mitzuteilen.
§ 6 Kostenloser Testzeitraum
(1) Der Anbieter gewährt Neukunden einen einmaligen kostenlosen Testzeitraum (Trial) von 30 Kalendertagen ab Freischaltung des Zugangs. Der Testzeitraum erfordert keine Angabe von Zahlungsdaten und begründet keine Zahlungspflicht.
(2) Während des Testzeitraums steht dem Kunden der Funktionsumfang des gewählten Tarifs zur Erprobung zur Verfügung. Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang während des Testzeitraums angemessen zu beschränken (z. B. Limit für versendete Module), soweit dies auf der Website kenntlich gemacht wird.
(3) Eine automatische Umwandlung des Testzugangs in ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt ausschließlich dann, wenn der Kunde vor Ablauf des Testzeitraums aktiv ein Abonnement abschließt und gültige Zahlungsdaten hinterlegt. Ohne aktiven Abschluss endet der Zugang automatisch mit Ablauf des Testzeitraums.
(4) Daten, die der Kunde während des Testzeitraums in das Portal eingibt, werden beim aktiven Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement fortgeführt. Bei Nicht-Übergang werden die Daten gemäß § 20 behandelt.
(5) Der Anbieter behält sich vor, den Testzeitraum bei nachgewiesenem Missbrauch (z. B. wiederholte Registrierung derselben Praxis unter verschiedenen Identitäten) zu beenden.
§ 7 Leistungen des Anbieters, Verfügbarkeit, Wartung
(1) Der Anbieter stellt die Plattform nach dem Grundsatz wirtschaftlich angemessenen Bemühens (Best Effort) zur Verfügung. Eine bestimmte Verfügbarkeit (Uptime) wird nicht zugesichert. Insbesondere werden keine prozentualen Service-Levels und keine Vertragsstrafen oder Gutschriften für Nicht-Verfügbarkeit geschuldet.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Arztpraxen im DACH-Raum (Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr MEZ/MESZ) durchgeführt. Über erheblich längere Wartungsfenster wird der Anbieter den Kunden in angemessener Frist informieren, soweit dies aus technischen Gründen möglich ist.
(3) Ungeplante Ausfälle infolge von Störungen bei Vorlieferanten (insbesondere Hoster, CDN, Zahlungsdienstleister), bei höherer Gewalt oder bei Abwehr von Angriffen Dritter begründen keinen Mangel der Leistung und keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz, es sei denn, der Anbieter hat die Störung zu vertreten.
(4) Der Anbieter erbringt Support für Kundenanfragen per E-Mail an support@mediklar.info an deutschen Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters). Antwortzeiten werden nach Best Effort angestrebt; verbindliche Reaktionszeiten werden nicht geschuldet.
(5) Die Plattform wird in Rechenzentren in Deutschland (IONOS Cloud) gehostet. Der Anbieter ist berechtigt, den Hosting-Anbieter zu wechseln, sofern der neue Anbieter ein vergleichbares oder höheres Datenschutz- und Sicherheitsniveau bietet und der Hosting-Standort innerhalb der Europäischen Union bzw. des EWR verbleibt.
§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich im Rahmen seines berufsrechtlich zulässigen Tätigkeitsbereichs und entsprechend den Regelungen dieser AGB zu nutzen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht zu missbrauchen, insbesondere nicht:
- sicherheitstechnische Vorkehrungen der Plattform zu umgehen oder zu kompromittieren,
- die Plattform mit automatisierten Systemen (Bots, Scraper) zu belasten, die über das übliche Nutzungsmaß hinausgehen,
- Inhalte einzustellen, die gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen,
- Zugänge oder Nutzungsrechte an Dritte weiterzugeben, zu vermieten oder zu veräußern.
(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit sämtlicher von ihm in die Plattform eingestellten Daten — insbesondere Praxis-Stammdaten, Logos, Branding-Assets, freitextliche Inhalte — selbst verantwortlich. Er stellt sicher, über die erforderlichen Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten zu verfügen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten regelmäßig zu aktualisieren, ausgeschiedenen Mitarbeitern den Zugang zu entziehen und bei Verdacht einer unberechtigten Nutzung unverzüglich die Zugangsdaten zu ändern und den Anbieter zu informieren.
(5) Der Kunde sichert zu, gegenüber seinen Patienten alle berufs-, straf- und datenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich einzuhalten. Er ist in Bezug auf die Kommunikation mit seinen Patienten alleiniger Verantwortlicher im Sinne der DSGVO (siehe § 16).
(6) Verstößt der Kunde erheblich gegen seine Pflichten aus dieser Bestimmung, ist der Anbieter nach vorheriger erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Nutzungsrechte an Inhalten und Modulen
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform und der Module im vertragsgemäßen Umfang ein.
(2) Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, Module über vom Portal generierte Links oder QR-Codes an Patienten der eigenen Praxis zur Ansicht im Browser weiterzugeben. Ein Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentlichen Zugänglichmachung außerhalb der Plattform, zum Download, zur Speicherung oder zur anderweitigen Verwertung der Module besteht nicht.
(3) Eine Weitergabe von Modulen an Dritte außerhalb des konkreten Behandlungsverhältnisses, insbesondere an andere Praxen, Einrichtungen oder Plattformen, ist untersagt.
(4) Der Kunde räumt dem Anbieter an den von ihm hochgeladenen Inhalten (z. B. Praxislogo, Farbdefinitionen, freitextliche Angaben) ein einfaches, räumlich und zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem Umfang ein, der für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist (insbesondere Speicherung, Vervielfältigung, Auslieferung an Patientenbrowser, Darstellung im White-Label-Design).
(5) Mit Beendigung des Vertrages erlöschen sämtliche dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte. Der Kunde hat jede weitere Nutzung der Plattform und der Module unverzüglich zu unterlassen.
§ 10 Urheber- und Leistungsschutzrechte
(1) Sämtliche Rechte an der Plattform, den Modulen, den verwendeten Texten, Illustrationen, Animationen, Piktogrammen, Quellcodes, Datenbanken sowie am Markennamen „MediKlar” stehen — vorbehaltlich abweichender vertraglicher Regelung — ausschließlich dem Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern zu. Diese Rechte sind urheber-, marken-, leistungsschutz- und wettbewerbsrechtlich geschützt.
(2) Dem Kunden ist es untersagt, Schutzrechtsvermerke, Hinweise auf Urheber oder sonstige Kennzeichnungen in den Modulen oder der Plattform zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen.
(3) Verstößt der Kunde gegen die Regelungen dieses Paragraphen oder § 9, ist er zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet. Der Anbieter behält sich weitergehende rechtliche Schritte, insbesondere Unterlassungsansprüche, ausdrücklich vor.
(4) Open-Source-Komponenten, die in der Plattform eingesetzt werden, unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Rechteinhaber. Eine Übersicht kann auf Anfrage beim Anbieter angefordert werden.
§ 11 Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters ausgewiesenen Preise. Gegenwärtig sind folgende Preise verfügbar:
- MediKlar-Plan: 69,00 € brutto / Monat (inkl. 19 % USt)
Zusätzlich sind folgende optional buchbare Zusatzoptionen (Add-ons) verfügbar, die jeweils zusätzlich pro Monat berechnet werden:
- Zusatzmodul aus einer anderen Fachrichtung: 5,00 € brutto / Monat (inkl. 19 % USt)
- Komplette zusätzliche Fachrichtung: 69,00 € brutto / Monat (inkl. 19 % USt)
(2) Die in Absatz 1 genannten Preise sind Bruttopreise und enthalten die in Deutschland gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Kunde hat eine etwaige USt-IdNr. im Portal zu hinterlegen; diese wird auf der Rechnung ausgewiesen (§ 14a UStG), hat jedoch keinen Einfluss auf den Steuersatz, da inländische SaaS-Leistungen nicht dem Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG unterliegen. Änderungen des gesetzlichen Steuersatzes werden gemäß § 19 Abs. 4 ohne weitere Ankündigung wirksam.
(3) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Ende des Testzeitraums bzw. mit dem im Abonnement genannten Startdatum. Der erste Abrechnungszeitraum kann anteilig berechnet werden, sofern der Vertrag nicht zum Monatsersten beginnt.
(4) Die Zahlung erfolgt bargeldlos. Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsarten wählen: (a) automatischer Einzug über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. per Kreditkarte (einschließlich Apple Pay und Google Pay, die über das Kreditkartenverfahren abgewickelt werden) oder per SEPA-Lastschrift, wobei die SEPA-Lastschrift nach Maßgabe des Absatzes 4a über ein vom Anbieter bereitgestelltes IBAN-Formular erteilt wird, oder (b) Zahlung auf Rechnung durch Überweisung auf das vom Anbieter ausgewiesene Konto. Der Kunde erteilt die für das gewählte Zahlungsverfahren erforderlichen Einzugsermächtigungen und Mandate direkt im Rahmen des Buchungs- bzw. Verwaltungsprozesses.
(4a) SEPA-Lastschrift über die Mollie Mandates-API. Zahlt der Kunde per SEPA-Lastschrift, erteilt er das Lastschriftmandat über ein IBAN-Formular des Anbieters. Dieser Pfad gilt nur für die SEPA-Lastschrift. Kreditkarte sowie Apple Pay und Google Pay laufen weiterhin über den gehosteten Bezahlvorgang (Hosted-Checkout) des Zahlungsdienstleisters.
Der Kunde erteilt das Mandat elektronisch: Er sieht den vollständigen Mandatstext und nimmt ihn durch aktives Anhaken einer Checkbox an. Dieses Anhaken ist seine Zustimmung zu den wiederkehrenden Lastschriften im Sinne des § 675j BGB; auf dieser Grundlage zieht die Mollie B.V. ein. Eine Zustimmungsfiktion nach § 18 ersetzt diese Mandatserteilung nicht. Der Mandatstext weist die Lastschrift ausdrücklich als wiederkehrende Zahlung aus; einmalige Einzüge erfolgen über diesen Pfad nicht.
Vor der Erteilung zeigt das Formular dem Kunden alle wesentlichen Mandatsangaben an:
- Gläubigername und vollständige Anschrift des Gläubigers,
- Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz,
- Zahlungsart (wiederkehrende Zahlung),
- Kontoinhaber und die eingegebene IBAN,
- das Datum der elektronischen Mandatserteilung,
- den Hinweis auf das achtwöchige Erstattungsrecht.
Der Anbieter zeichnet die Mandatserteilung beweissichernd und unveränderbar auf. Aufgezeichnet werden:
- die angezeigte Fassung des Mandatstextes (Consent-Version),
- der Zeitpunkt der Mandatserteilung (Consent-Zeitstempel),
- die Mandatsreferenz,
- der Name des Kontoinhabers,
- eine maskierte IBAN,
- technische Begleitdaten: ein nicht umkehrbarer Hash der IP-Adresse (die unverschlüsselte IP-Adresse wird nicht gespeichert) und die Browserkennung.
Diese Aufzeichnung dient nur dem Nachweis im Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde. Die gesetzliche Beweislast für Authentifizierung und Autorisierung im Verhältnis des Kunden zu seiner Bank (§ 675w BGB) bleibt unberührt. Die Aufzeichnung schränkt die Erstattungs- und Anzeigerechte des Kunden gegenüber seiner Bank nach den Buchstaben c und d nicht ein.
Für diesen SEPA-Pfad gilt:
- SEPA-Gläubiger ist die Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande, mit der Gläubiger-Identifikationsnummer NL08ZZZ502057730000. Der Einzug erfolgt im Namen und unter der Gläubiger-Identifikationsnummer der Mollie B.V. Der Anbieter (HCW Orange Media GmbH) steht als ursprünglicher Gläubiger der Forderung im Hintergrund. Eine eigene Gläubiger-Identifikationsnummer des Anbieters ist nicht nötig, solange der Einzug ausschließlich über die Mollie B.V. läuft. Gläubigername, vollständige Anschrift, Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz erscheinen in identischer Form im Mandatstext (vor der Erteilung), in der Vorabankündigung und auf jeder Rechnung.
- Die eindeutige Mandatsreferenz (Unique Mandate Reference, UMR) vergibt der Anbieter vor der Mandatserteilung. Sie ist unter der Gläubiger-Identifikationsnummer der Mollie B.V. eindeutig und steht bereits im angezeigten Mandatstext. Dieselbe Mandatsreferenz nennt der Anbieter zusätzlich in der Vorabankündigung und auf jeder Rechnung.
- Vorabankündigung (Pre-Notification): Der Anbieter kündigt jeden Einzug in Textform an, und zwar spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit. Fällt der Einzugstermin auf einen Samstag, Sonntag oder Bankfeiertag, erfolgt der Einzug am nächsten Bankarbeitstag.
Bei gleichbleibendem Abo-Betrag genügt eine einmalige Sammel-Vorabankündigung. Sie erfolgt bei Aktivierung des Abonnements oder – bei nachträglicher Umstellung auf SEPA-Lastschrift – mit der Mandatserteilung und nennt:
- den Betrag,
- den ersten Einzugstermin,
- eine eindeutige Terminregel für alle künftigen Einzüge (z. B. „monatlich am selben Kalendertag wie der erste Einzug“; existiert dieser Tag im jeweiligen Monat nicht, erfolgt der Einzug am nächsten Bankarbeitstag).
Ändert sich der Betrag oder der Tarif, kündigt der Anbieter erneut vorab an. Ein vollständiger Verzicht auf die Vorabankündigung ist ausgeschlossen.
- Die Lastschrift wird ausschließlich als SEPA-Basislastschrift (SEPA CORE) durchgeführt.
Dem Kunden steht ein voraussetzungsloses Erstattungsrecht von 8 Wochen ab dem Belastungsdatum zu – ohne Angabe von Gründen, gegenüber seiner Bank (§ 675x Abs. 2, Abs. 3 BGB in Verbindung mit den Regeln des SEPA-Basislastschriftverfahrens). Dieses Recht gilt auch für den Kunden als Unternehmer, obwohl es im SEPA-Firmenlastschriftverfahren (B2B) nicht vorgesehen wäre; der Anbieter schließt es nicht aus. Macht der Kunde es nicht binnen 8 Wochen ab dem Belastungsdatum geltend, ist es ausgeschlossen (§ 675x Abs. 4 BGB).
Das Erstattungsverlangen läuft über die Bank des Kunden. Diese hat den vollen Betrag binnen 10 Geschäftstagen nach Zugang des Verlangens zu erstatten; bei dieser voraussetzungslosen Erstattung darf sie die Erstattung nicht verweigern (§ 675x Abs. 5 Satz 1 und 2 BGB).
Nutzt der Kunde das 8-Wochen-Recht bei einem autorisierten Einzug, bleibt die Entgeltforderung des Anbieters bestehen; sie gilt insoweit als nicht erfüllt. Der Anbieter darf den Betrag nach § 12, insbesondere § 12 Abs. 2, erneut einziehen oder anderweitig geltend machen; einen erneuten Einzug kündigt er nach Buchstabe c erneut vorab an.
War der Zahlungsvorgang nicht autorisiert (§ 675u BGB), hat der Kunde gegenüber seiner Bank Anspruch auf Erstattung; die Rückabwicklung erfolgt unmittelbar zwischen dem Zahlungsdienstleister und dem Anbieter. Die Entgeltforderung des Anbieters bleibt davon unberührt.
Ansprüche und Einwendungen aus einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang sind ausgeschlossen, wenn der Kunde den Vorgang nicht binnen 13 Monaten ab dem Belastungsdatum gegenüber seiner Bank anzeigt; die Frist beginnt nur bei ordnungsgemäßer Unterrichtung (§ 676b Abs. 2 BGB). Die Folgen eines fehlgeschlagenen oder zurückgegebenen Einzugs – insbesondere weitere Zahlungsversuche und Rücklastschriftgebühren – richten sich nach § 12 Abs. 2.
- Datenschutz: Die eingegebene IBAN wird nur zur Mandatserteilung an die Mollie B.V. übermittelt und nicht auf den Servern des Anbieters gespeichert. Beim Anbieter werden nur gespeichert:
- eine maskierte IBAN,
- die Mandatsreferenz,
- der Name des Kontoinhabers,
- der Zeitpunkt der Mandatserteilung (Consent-Zeitstempel) und die angezeigte Fassung des Mandatstextes (Consent-Version),
- die technischen Begleitdaten (nicht umkehrbarer Hash der IP-Adresse ohne Klartext-IP, Browserkennung).
Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung und der Übermittlung der IBAN an die Mollie B.V. (EU/Niederlande) ist die Durchführung des Abonnements (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); es handelt sich nicht um eine gesondert widerrufliche Einwilligung. Diese gespeicherten Mandats- und Nachweisdaten bewahrt der Anbieter über die Durchführung des Abonnements hinaus auf, um die Mandatserteilung nachzuweisen und Rückbuchungen sowie Einwendungen abzuwehren (Buchstabe f). Für diese Aufbewahrung stützt er sich zusätzlich auf sein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die technischen Begleitdaten verarbeitet der Anbieter ausschließlich auf dieser Grundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Die IBAN und die übrigen Mandatsdaten werden in diesem Zahlungspfad ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR verarbeitet; eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt.
Soweit die Aufbewahrung auf das berechtigte Interesse gestützt wird, kann der Kunde dieser Verarbeitung aus Gründen seiner besonderen Situation jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Nach einem Widerspruch verarbeitet der Anbieter diese Daten grundsätzlich nicht weiter. Er verarbeitet sie nur dann weiter, wenn er zwingende schutzwürdige Gründe nachweist, die die Interessen des Kunden überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Art. 21 Abs. 1 Halbs. 2 DSGVO). In diesem Umfang bleibt die Aufbewahrung nach Buchstabe f bis zum Ablauf der dort genannten Fristen unberührt. Einzelheiten und die Ausübung des Widerspruchs regelt die Datenschutzerklärung (§ 16 Abs. 2).
Die Mollie B.V. verarbeitet die übermittelten Daten als eigenständig Verantwortliche im Sinne der DSGVO: Sie handelt als lizenzierter Zahlungsdienstleister und SEPA-Gläubigerin in eigener Verantwortung und zur Erfüllung eigener aufsichts- und geldwäscherechtlicher Pflichten, nicht weisungsgebunden im Auftrag des Anbieters. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist hierfür weder erforderlich noch zwischen dem Anbieter und der Mollie B.V. abzuschließen. Einzelheiten zu Zweck, Empfängern, Speicherdauern und zum Verbleib innerhalb der EU/des EWR regelt die Datenschutzerklärung (§ 16 Abs. 2), dort insbesondere der Abschnitt zur Zahlungsabwicklung.
- Aufbewahrung: Abweichend von § 20 Abs. 1 bewahrt der Anbieter die maskierte IBAN, die Mandatsreferenz, den Namen des Kontoinhabers, den Consent-Zeitstempel, die Consent-Version sowie die technischen Begleitdaten (nicht umkehrbarer Hash der IP-Adresse, Browserkennung) über die Fristen des § 20 hinaus auf – zur Rechtsverteidigung gesperrt vorgehalten. Dies dient der Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen und ist ein zwingender schutzwürdiger Grund im Sinne des Art. 21 Abs. 1 DSGVO.
Die Aufbewahrung endet mit Ablauf der gesetzlichen Rückbuchungs- und Einwendungsfristen, das heißt mit Ablauf der dreizehnmonatigen Anzeigefrist nach Buchstabe d zuzüglich eines angemessenen Bearbeitungszeitraums (in der Regel insgesamt etwa 14 Monate nach dem letzten Einzug). Danach werden die Daten unverzüglich gelöscht. Die steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrung rechnungsrelevanter Angaben (§§ 147 AO, 257 HGB) richtet sich unverändert nach § 20 Abs. 3.
(5) Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich elektronisch per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse, im Format PDF und/oder im ZUGFeRD-Format. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung ausdrücklich zu.
(6) Rechnungen sind mit Zugang fällig. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erfolgt die Abbuchung zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums, frühestens jedoch nach Ablauf der 14-tägigen Vorabankündigungsfrist nach Absatz 4a Buchstabe c. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das ausgewiesene Konto zu überweisen.
(7) Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 12 Zahlungsverzug
(1) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 Abs. 2 BGB (bei Geldforderungen zwischen Unternehmern) zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Ebenso unberührt bleibt der Anspruch auf die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
(2) Bei fehlgeschlagenem Einzug über den Zahlungsdienstleister unternimmt der Anbieter bis zu drei (3) automatische Zahlungsversuche in angemessenen Abständen. Bank- und Rücklastschriftgebühren, die dem Anbieter durch vom Kunden zu vertretende Rücklastschriften entstehen, trägt der Kunde, soweit nicht nachweislich kein Verschulden des Kunden vorliegt.
(3) Bleiben sämtliche Zahlungsversuche erfolglos, ist der Anbieter berechtigt, stufenweise wie folgt zu verfahren:
- Versetzung des Zugangs in einen Read-only-Modus, in dem der Kunde lesenden Zugriff behält, jedoch keine Änderungen vornehmen und keine neuen Module verteilen kann;
- nach weiteren vierzehn (14) Tagen ohne Zahlungseingang vollständige Sperrung des Zugangs einschließlich Deaktivierung der bis dahin verteilten QR-Codes und Links (an deren Stelle eine neutrale Fehlerseite ausgeliefert wird);
- nach weiteren sieben (7) Tagen Beginn des Löschprozesses gemäß § 20.
Der Anbieter wird den Kunden vor jeder dieser Stufen in Textform informieren.
(4) Die Zahlungspflicht des Kunden besteht für die Dauer des wirksamen Abonnements auch während einer etwaigen Sperrung fort, bis der Vertrag wirksam beendet ist.
(5) Die außerordentliche Kündigung des Anbieters aus wichtigem Grund wegen Zahlungsverzugs gemäß § 13 Abs. 5 bleibt unberührt.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und läuft monatlich. Es verlängert sich ohne Kündigung automatisch jeweils um einen weiteren Monat.
(2) Der Kunde kann das Abonnement jederzeit ordentlich kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Monat werden nicht anteilig erstattet. Der Zugang bleibt bis zum Ende des bezahlten Zeitraums in vollem Umfang aktiv.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform. Zulässig sind insbesondere:
- die Nutzung der Kündigungsfunktion im Portal,
- eine E-Mail an support@mediklar.info.
Eine telefonische Kündigung genügt der Form nicht.
(4) Auch der Anbieter kann das Abonnement unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei:
- erheblichem oder wiederholtem Verstoß des Kunden gegen diese AGB, insbesondere gegen §§ 8, 9, 10,
- Zahlungsverzug des Kunden mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten oder einem Betrag, der zwei Monatsraten erreicht,
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder dessen Ablehnung mangels Masse,
- Missbrauch der Plattform zu rechtswidrigen Zwecken.
(6) Die außerordentliche Kündigung bedarf ebenfalls der Textform.
(7) Die Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung hinsichtlich der Daten des Kunden bestimmen sich nach § 20.
§ 14 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Plattform entsprechend den in dieser Vereinbarung beschriebenen Leistungsmerkmalen. Für einen darüber hinausgehenden Zustand der Plattform, insbesondere für die Eignung zu einem bestimmten Zweck, wird keine Gewähr übernommen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Mängel der Plattform sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung in Textform — unter möglichst konkreter Beschreibung des Mangels und der Umstände seines Auftretens — an den Anbieter zu melden.
(3) Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung angemessen mindern oder bei erheblichen Mängeln den Vertrag außerordentlich kündigen. § 536a BGB (verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel) wird abbedungen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Beschränkungen des § 15 gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln.
(5) Eine Gewährleistung wird insbesondere nicht übernommen für Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit, die beruhen auf:
- Störungen der Internetverbindung des Kunden oder seiner Patienten,
- Browsern, Betriebssystemen oder Endgeräten, die nicht den auf der Website veröffentlichten Mindestanforderungen entsprechen,
- unsachgemäßer Nutzung der Plattform durch den Kunden,
- Änderungen am Produkt, die auf Anforderungen des Kunden erfolgten.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie oder eines Beschaffungsrisikos,
- nach zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG),
- nach Art. 82 DSGVO bzw. entsprechenden zwingenden datenschutzrechtlichen Haftungsvorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung in den Fällen des Absatzes 2 — über sämtliche Schadensereignisse eines Vertragsjahres hinweg — summenmäßig begrenzt auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlten Nettogebühren. Die Begrenzungen der Absätze 2 und 3 gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Vermögensschäden aus Ansprüchen Dritter ist — vorbehaltlich Absatz 1 — ausgeschlossen.
(5) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch den Kunden eingetreten wäre. Dem Kunden obliegt es, eigenständig Sicherungen der für seinen Geschäftsbetrieb relevanten Daten vorzunehmen.
(6) Soweit die Haftung des Anbieters beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden und einfachen Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(7) Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verjähren in zwölf (12) Monaten ab Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schuldners, spätestens jedoch in der gesetzlichen Höchstfrist. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Absatz 1 und für Ansprüche, für die das Gesetz eine längere Verjährungsfrist zwingend vorschreibt.
(8) Die Regelungen dieses Paragraphen gelten für sämtliche Schadensersatzansprüche unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung und Delikt.
§ 16 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter richtet sich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://www.mediklar.info/datenschutz.
(3) Der Anbieter verarbeitet im Rahmen der Plattform ganz überwiegend Kundendaten, insbesondere Registrierungsdaten der Praxis, Kontaktdaten der Ansprechpartner, Rechnungsdaten und Abonnementstatus. Identitäts- und Gesundheitsdaten einzelner Patientinnen und Patienten werden durch die Plattform nicht erhoben: Das Patientenportal verlangt keinen Login, setzt keine Tracking-Cookies und führt kein Nutzer-Tracking durch.
(4) Das Patientenportal ist datenminimiert gestaltet: Patientinnen und Patienten rufen die Module über praxisweit geteilte, nicht patientenindividuelle Links bzw. QR-Codes auf. Der Anbieter speichert ausschließlich vollständig anonyme Aggregat-Nutzungsdaten (aufgerufenes Modul, Sprache, Fortschritt in Prozent, Verweildauer sowie einen auf die Stunde vergröberten Zeitstempel). IP-Adressen werden am Ingress bzw. beim Content-Delivery-Network ausschließlich transient zur technischen Auslieferung empfangen und in Protokollen anonymisiert; eine patientenbezogene Speicherung oder Auswertung von IP-Adressen, Zugriffstoken oder Zugriffsprotokollen findet nicht statt. Mangels eines nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich nutzbaren Re-Identifizierungspfads (Maßstab EuGH, Urteil vom 19.10.2016, C-582/14 — Breyer) verarbeitet der Anbieter insoweit keine personenbeziehbaren Patientendaten und ist daher kein Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO gegenüber dem Kunden; ein praxisseitiger Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist somit weder erforderlich noch wird ein solcher bereitgestellt. Setzt der Anbieter für den Betrieb der Plattform eigene Dienstleister ein (insbesondere Hosting, Content-Delivery-Network und E-Mail-Versand), schließt er mit diesen — als datenschutzrechtlich Verantwortlicher — Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; diese Unterauftragsverhältnisse betreffen ausschließlich die eigenen Dienstleister des Anbieters und sind von der Patienten- und Praxisbeziehung unabhängig. Diese Einordnung gilt, solange die beschriebene Datenminimierung beibehalten wird; würden künftig patientenindividuelle Links, Patienten-Accounts oder personenbezogene Freitext- oder Datei-Eingaben eingeführt, erfolgt eine Neubewertung.
(5) Der Kunde (Praxis) ist datenschutzrechtlich eigenständiger Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Patienten. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass er die Weitergabe von Modul-Links oder QR-Codes an seine Patienten im Einklang mit seinen berufs-, daten- und patientenrechtlichen Pflichten gestaltet.
(6) Der Anbieter ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der ihm anvertrauten Daten. Eine Darstellung findet sich in der Datenschutzerklärung.
§ 17 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich zu behandeln sind (nachfolgend „vertrauliche Informationen”), zeitlich unbegrenzt geheim zu halten, nicht zu eigenen Zwecken zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
- bereits vor Erhalt rechtmäßig bekannt waren,
- allgemein bekannt oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung allgemein bekannt geworden sind,
- von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt wurden,
- unabhängig und ohne Nutzung vertraulicher Informationen selbst entwickelt wurden oder
- aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, einer rechtskräftigen gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offenzulegen sind; in diesem Fall wird — soweit zulässig — die andere Partei vorab informiert.
(3) Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern, Vertretern, Dienstleistern oder Beratern zugänglich machen, die sie für die Vertragsdurchführung kennen müssen und die entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens und unter Verwendung eines vom Kunden bereitgestellten Logos in einer Referenzliste (z. B. auf der Website) zu nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
§ 18 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB anzupassen, wenn dies aus gesetzlichen, regulatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist, zur Anpassung an höchstrichterliche Rechtsprechung, zur Behebung von Regelungslücken, zur Einführung neuer Funktionalitäten oder zur Berücksichtigung veränderter Marktgegebenheiten.
(2) Nicht zustimmungsfiktionsfähig — und damit stets einer ausdrücklichen Einigung zwischen den Parteien vorbehalten — sind Änderungen, die das Hauptleistungsverhältnis in seinem Kern betreffen, insbesondere Änderungen der Vergütung (§ 19 geht als Spezialregelung vor) oder Änderungen zu Lasten des Kunden, die den gesamten vertraglichen Charakter verschieben.
(3) Änderungen der AGB werden dem Kunden spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform (insbesondere per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse) angekündigt. Die Ankündigung enthält die geänderten Regelungen in übersichtlicher Form, das Datum des Inkrafttretens sowie den ausdrücklichen Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit und deren Rechtsfolgen.
(4) Widerspricht der Kunde den angekündigten Änderungen nicht innerhalb der Frist in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt und werden zum angekündigten Zeitpunkt Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden in der Ankündigung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen.
(5) Widerspricht der Kunde fristgerecht, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des beabsichtigten Inkrafttretens der Änderungen zu. Kündigt keine Partei bis zu diesem Zeitpunkt, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt, soweit dies dem Anbieter zumutbar ist; andernfalls ist der Anbieter zur ordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 19 Preisanpassungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für das Abonnement in angemessenem Umfang an geänderte Kostenstrukturen anzupassen, insbesondere bei Veränderungen von Personal-, Lizenz-, Infrastruktur- und Rechenzentrumskosten, bei Änderungen gesetzlicher Abgaben oder bei allgemeinen Marktpreisveränderungen. Preisanpassungen dürfen nicht dazu dienen, über die tatsächlichen Kostensteigerungen hinaus einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen.
(2) Preisanpassungen werden dem Kunden spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt. Bei Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb dieser Frist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung als genehmigt; auf diese Rechtsfolge wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.
(3) Preissenkungen werden unmittelbar ohne gesonderte Zustimmung wirksam.
(4) Preisanpassungen aufgrund geänderter gesetzlicher Steuersätze (insbesondere Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer) werden zum gesetzlichen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens wirksam und bedürfen keiner gesonderten Ankündigungsfrist. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht hierdurch nicht.
(5) Eine erstmalige Preisanpassung erfolgt frühestens zwölf (12) Monate nach Beginn der Zahlungspflicht des jeweiligen Kunden.
§ 20 Datenexport und Datenlöschung nach Vertragsende
(1) Nach Beendigung des Vertrages werden die im Portal gespeicherten Kundendaten zunächst für einen Zeitraum von neunzig (90) Kalendertagenin einem reversiblen Zustand aufbewahrt („Soft Delete”). In dieser Frist kann der Kunde durch Abschluss eines neuen Abonnements die Wiederherstellung seines Zugangs und seiner Daten beantragen.
(2) Der Kunde kann innerhalb der 90-Tage-Frist einen Datenexport in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. JSON, CSV, PDF für Rechnungen) anfordern, soweit die jeweiligen Daten technisch und sinnvoll exportierbar sind. Die Anforderung erfolgt per E-Mail an support@mediklar.info unter Angabe der Kundenkennung. Der Export wird innerhalb angemessener Frist bereitgestellt.
(3) Nach Ablauf der 90-Tage-Frist werden sämtliche Kundendaten endgültig und unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere §§ 147 AO, 257 HGB für steuer- und handelsrechtliche Unterlagen) entgegenstehen oder § 11 Abs. 4a Buchstabe f für SEPA-Mandats- und Mandatszustimmungs-Nachweisdaten eine längere, zur Rechtsverteidigung gesperrte Vorhaltung anordnet. Solche Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gesperrt und ausschließlich zur Erfüllung dieser Pflichten weiterverarbeitet.
(4) Mit der Sperrung des Zugangs wegen Vertragsbeendigung oder gemäß § 12 werden bereits verteilte QR-Codes und Modul-Links unwirksam. An ihrer Stelle wird dem aufrufenden Patienten eine neutrale Fehlerseite ausgeliefert, die keinen Rückschluss auf die frühere Praxis des Kunden zulässt.
(5) Die Verpflichtungen aus datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere zur endgültigen Löschung personenbezogener Daten auf Anforderung des Betroffenen, bleiben unberührt.
§ 21 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegende Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Aufstände, behördliche Anordnungen, flächendeckende Streiks, großflächige Internet- oder Stromausfälle, sowie massive Cyber-Angriffe (Distributed-Denial-of-Service, Ransomware-Wellen), die die Infrastruktur des Anbieters oder seiner Vorlieferanten erheblich beeinträchtigen.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt, dessen voraussichtliche Dauer und die Auswirkungen auf die Vertragserfüllung.
(3) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) Kalendertage ununterbrochen an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag durch Erklärung in Textform mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für den nach der Kündigung liegenden Zeitraum werden anteilig erstattet.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Auf diese AGB und sämtliche zwischen Anbieter und Kunde bestehenden Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts, soweit diese zur Anwendung eines anderen als des deutschen Rechts führen würden, Anwendung. Zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, sofern anwendbar.
(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters (Landgericht Bielefeld). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Textform: Soweit diese AGB „Textform” verlangen, genügt die Übermittlung per E-Mail an die in den AGB genannten bzw. bei Registrierung hinterlegten Adressen.
(4) Abtretung: Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge, Umwandlung oder vergleichbarer Umstrukturierung auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen; der Kunde wird hierüber vorab informiert.
(5) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; enthält das Gesetz keine einschlägige Regelung, gilt dasjenige als vereinbart, was die Parteien nach dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB vereinbart hätten, hätten sie die Unwirksamkeit bedacht. Dies gilt entsprechend für Regelungslücken.
(6) Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen ausschließlich Informationszwecken. Bei Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(7) Verbraucherschlichtung: Da sich das Angebot des Anbieters ausschließlich an Unternehmer richtet (§ 1 Abs. 2), ist der Anbieter weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(8) Kontaktadresse: Sämtliche vertragsbezogene Erklärungen des Kunden sind zu richten an:
HCW Orange Media GmbHIn den Lüchten 40a
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Deutschland
E-Mail: kontakt@mediklar.info
Support: support@mediklar.info
Ende der AGB · Version 1.7 · Stand: 22. Juli 2026